Leitfaden - VEWA-Entwicklung
Arbeitsrecht-Leitfaden
Risiken bei Internet-Nutzung am Arbeitsplatz
§4 Grundsätze der Nutzung
Der Mitarbeiter darf das Internet während seiner Arbeitszeit ausschließlich für dienstliche Zwecke nutzen.
Die Übertragung sensibler Daten (z.B. via E-Mail) ist gemäß der geltenden Vorschriften zur Gewährleistung der Datensicherheit ausschließlich in verschlüsselter Form zulässig. Die Beurteilung, ob zu versendende Daten den geltenden Verschlüsselungs-Kriterien entsprechen, obliegt dem Absender und dessen Verantwortung.
Das Unternehmen und der Betriebsrat sind sich darin einig, dass Aktivitäten mit
- rassistischen (darunter werden übersteigertes Rassenbewusstsein, Rassendenken und Rassenhetze verstanden)
- sexistischen (dies umfasst Handlungen und Äußerungen, die darauf abzielen, einen Menschen allein aufgrund seines Geschlechts zu diskriminieren, insbesondere fällt darunter diskriminierendes Verhalten gegen- über Frauen)
- diskriminierenden (das bedeutet, durch nicht zutreffende Äußerungen oder Behauptungen in der Öffentlichkeit, Ansehen und Ruf eines Betroffenen zu schaden, ihn herabzusetzen oder durch spezielle Behandlung zu benachteiligen)
- Gewalt verherrlichenden
Inhalten nicht toleriert werden und dass solche Aktivitäten als Internet- Missbrauch am Arbeitsplatz arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Zu den nicht tolerierten Aktivitäten zählen außerdem Aktivitäten, die potenziell dazu geeignet sind, das Unternehmen zu gefährden und/oder dessen Image zu schaden. Darunter fallen unter Anderem die Weitergabe vertraulicher Daten, der Versand privater E-Mails vom Firmen-Account aus (also quasi auf Firmenbriefpapier) sowie das Herunterladen von urheberrechtlich geschützter Software bzw. Dateien. Auch das Einbringen von privater Soft- und Hardware ist (gemäß der geltenden Vereinbarung zur Nutzung der IT-Systeme) unzulässig.
Die maximale Größe einer E-Mail sollte grundsätzlich 5 MB nicht überschreiten. Dasselbe gilt für das Herunterladen von Dateien. Sollte diese maximale Größe überschritten werden, kann der Administrator dies im jeweiligen Einzelfall genehmigen.
Im Rahmen der Internet-Nutzung muss sich der Mitarbeiter an die in der gesondert getroffenen und publizierten Netiquette-Regelung vereinbarten Umgangsformen halten.
Der Mitarbeiter kann den Internet-Zugang ausschließlich außerhalb seiner Arbeitszeit bis zu 10 Stunden monatlich zu privaten Zwecken nutzen. Auch bei der privaten Nutzung gelten immer die oben genannten Einschränkungen. Außerdem ist beim E-Mail-Versand zu beachten, dass der Versand privater Mails vom Firmen-Account nicht zulässig ist. Auf Wunsch stellt das Unternehmen dem Mitarbeiter für den privaten E-Mail-Versand einen eigenen Account zur Verfügung.
Ferner ist das Herunterladen netzwerkbelastender Dateien (z.B. Musik- Downloads) unzulässig.
Der Mitarbeiter muss sich während der Internet-Nutzung seiner besonderen Verantwortung stets bewusst sein und dieser durch konsequente Anwendung der Richtlinien Sorge tragen. Dieser verantwortliche Umgang ist ein entscheidender Faktor zur Gewährleistung und Verbesserung der vorhandenen Sicherheitsstandards.





