
Kommentar zum Glühlampenverbot der EU
Über Energiesparlampen zu LED und OLED
EU-Glühlampenverbote ? über Energiesparlampen zu LED und OLED
Am 1. September 2011 wurde EU-weit die Fertigung neuer 60-Watt-Glühlampen verboten. Vorhandene derartige Glühbirnen dürfen noch abverkauft werden, was bei einigen Verkäufern zu grotesker Vorratshaltung geführt hat, wie ein aktueller Bericht in der Süddeutschen Zeitung vom 31. August aufzeigt (Stephan Handel, Ausgebrannt ? Von 1. September an wird auch die 60-Watt-Glühbirne verbannt ? doch einige Münchner Händler horten Vorräte. Süddt. Ztg. Nr. 200, S.R2 (31.08.2011)). Ähnliche Hamster-Einkäufe der nun verbotenen verschwenderischen Glühlampen hat es bei den beiden vorangegangenen Verbots-Terminen für die 100-Watt- und 75-Watt-Glühbirnen gegeben. Dies bestätigt ganz klar die berechtigte politische Steuerung zur Einführung einer sinnvollen, zukunftsweisenden Technologie. Wir haben zwar eine Demokratie, deren Steuerung von der breiten Masse ausgehen sollte, aber die gewählten Politiker tragen auch die Verantwortung für vernünftige Entscheidungen, welche manche alte Gewohnheiten im Sinne einer modernen Weiterentwicklung einschränken müssen. Bei den Glühlampen-Verordnungen geht es vor allem um die Sicherung von Ressourcen für die nachfolgenden Generationen, genauer gesagt um das Abstoppen eines verschwenderischen Umgangs mit Leuchtmitteln, die in erster Linie Licht abstrahlen sollten anstatt Wärme. Wie in "Stephan Handel, Ausgebrannt ? Von 1. September an wird auch die 60-Watt-Glühbirne verbannt ? doch einige Münchner Händler horten Vorräte. Süddt. Ztg. Nr. 200, S.R2 (31.08.2011)" angedeutet meldet sich momentan eine Reihe von Traditionalisten zu Wort, welche sich in ihren demokratischen Grundrechten eingeschränkt fühlen. Ihre Begründungen stützen sich aber kaum auf wissenschaftlich belegbare Fakten, sondern gründen zum großen Teil auf rein emotionalen Einwänden, welche pseudowissenschaftlich über verschiedene Massen-Medien verbreitet werden. Erfreulich ist, dass eine renommierte Tageszeitung diese Auswüchse aufgreift. Weniger erfreulich ist, dass dies ohne eine eigene Meinungsäußerung des Autors geschieht.
Es gibt durchaus politische Anordnungen, die kritisch betrachtet werden müssen, vor allem dann wenn sich die politischen Entscheidungsträger aus Inkompetenz einfach den Argumenten der auf ihre Vorteile bedachten Wirtschafts-Lobby anschließen. Markante Beispiele im letzten Jahrzehnt waren die Kernkraft (Stichwort Atomkraft, also der von Schwarz-Gelb geplante, aber durch Fukushima gescheiterte Ausstieg vom unter Rot-Grün beschlossenen Aus-stieg der Stromerzeugung über die mit hohen Sicherheitsrisiken behaftete Kernenergie, welche von Schwarz-Gelb auf das Drängen der Kernkraft-Lobby gerne weiter betrieben worden wäre). Manche anderen Länder ? auch in unserer Nachbarschaft - haben leider bis heute keine Konsequenzen aus dem GAU in Fukushima gezogen und spielen weiter mit dem Feuer!
Als weiteres Beispiel sei die verpflichtende Beimischung von Bioethanol beim Kraftstoff E10 an Tankstellen genannt; hier hat die Verweigerungshaltung der Kunden das erreicht, was eigentlich im Vorfeld der Einführung erst einmal hätte genau abgeklärt werden sollen, nämlich wie sinnvoll diese Maßnahme wirklich ist. Hierzu gab es schließlich einen nur kurze Zeit zurückliegenden Präzedenzfall, die nach Meinung des Autors sinnvolle Abschaffung der Steuerermäßigung für Biodiesel gegen den Aufschrei der anfangs von der Politik umworbenen Landwirte, welche aus Verdienstgründen bereits in den Rapsanbau und in Rapsölmühlen investiert hatten. Regierung wie Begünstigte hatten anfangs nicht auf die Folgen für die heimische Agrarlandschaft Rücksicht genommen, der nämlich unökologischer Monokulturanbau gedroht hätte.
Statt der umstrittenen E10-Kraftstoffpropagierung wäre dagegen eine deutlichere Bewerbung von Erdgas als Treibstoff sinnvoller gewesen, da Erdgas sogar als fossil gewonnenes Gas den großen Vorteil besitzt, dass es etwa 25 Prozent Kohlenstoffdioxid-Emissionen einspart, weswegen seine steuerliche Bevorzugung seit 2003 von der Sache her berechtigt erscheint. Inzwischen hat sich zusätzlich herauskristallisiert, dass man in beliebigen Prozentsätzen (bis zu 100 Prozent) Bio-Methan aus Bioabfällen, also nicht aus dem Maisanbau gewonnener Biomasse beimischen kann und damit bei theoretischen Abschätzungen eigentlich eine Null-Emission an Kohlenstoffdioxid erreicht, bei realitätsnahen Berechnungen etwa 90 Prozent. Warum dies bisher politisch überhaupt nicht verfolgt worden ist, kann sich der Autor nur dadurch erklären, dass man im Umweltministerium zumindest zur Rot-Schwarzen Regierungszeit anscheinend nicht wusste, dass Erdgas (CNG, also Compressed Natural Gas) und Flüssiggas (LPG, also Liquid Petroleum Gas, ein Gemisch aus Propan und Butan, im Prinzip Campinggas oder Feuerzeuggas) völlig unterschiedliche Voraussetzungen mitbringen. Inzwischen hat der Autor in einer Zeitungsnotiz gelesen, dass die FDP sich für den vermehrten Einsatz von Erdgas einsetzen will. Bisher gab es in Deutschland für Erdgasfahrzeuge praktisch keine politische Unterstützung außer der im Jahr 2003 eingeführten Steuerbegünstigung, die eigentlich bis 2020 gelten sollte, aber unverständlicherweise offensichtlich lobbybedingt inzwischen auf 2018 verkürzt worden ist, wobei gleichzeitig die Förderung von Flüssiggas, die eigentlich 2009 auslaufen sollte ohne sachliche Begründungen bis 2018 verlängert worden ist. Flüssiggas weist jedoch kaum einen wesentlichen Umweltnutzen auf (http://www.gibgas.de). Dazu fehlt aber bis heute eine kompetente Stellungnahme von den zuständigen Stellen der Bundesregierung. Auf regionaler Ebene existieren jedoch zum Teil sehr unterschiedliche Konzepte, Erdgas als Treibstoff zu fördern. So werben beispielsweise die Stadtwerke München seit kurzem, dass sie an ihrem Erdgas-Tankstellennetz zu 100 Prozent Biomethan vertreiben, das aus Abfällen produziert wird.
Der gemeinsame Druck auf den symbolischen roten Startknopf für die OLED-Pilotproduktionslinie bei Osram in Regensburg am 30. August 2011 durch die drei Hauptverantwortlichen Martin Goetzeler, Prof. Dr. Anette Schavan und Wolfgang Dehen (von links nach rechts). (Bild: Osram)
Energiesparen mit Led Treiber gibts ja doch!
Wenn die Bundesregierung und die EU wirklich was für den Klimaschutz tun wollen, sollten Sie die Dienstwagenregelung auf 133 PS begrenzen und den Verkauf von Neuwagen mit hohem Verbrauch verbieten.
Man kann damit nicht nur Energie sparen, sondern Räume emotional und indivuduell beleuchten. Ich habe vor nach und nach alle herkömmlichen Birnen mit LED Lampen zu ersetzen.
teilweise sind Deine Vorschläge sinnvoll; nur widersprechen sie den Erfahrungen, die man vor knapp 30 Jahren bei der Einführung der herkömmlichen Energiesparlampen (z.B. DULUX) gemacht hatte. Mit den damals vorgeschlagenen G24 Steckfassungen ist Osram über mehrere Jahre baden gegangen. Erst über die Anwendung der eingeführten Fassungen haben diese energiesparlampen Fuss fassen können. Inzwischen sind sie vielen Anwendern suspekt und es ist unverständlich, warum EU und Bundesregierung hierzu keine Klarstellung anbieten und eindeutig der zu bevorzugenden LED-Technologie schadet. Es ist schon kurios, dass EU und Bundesregierung die herkömmlichen Energiesparlampen empfehlen, aber gleichzeitig ihren Ersatz durch LLED Röhren mit KfW-Mitteln fördern, da LED-Röhren als Ersatztechnologie sowohl massive Energieeinsparungen ermöglichen und zugleich keinen Sondermüll produzieren. Dies habe ich im Beitrag Es werde LED genauer ausgeführt. Unter seriösen Geschäftsleuten würde man dies als Irreführung der Verbraucher bezeichnen.
Deine Empfehlung zu den Halogen-Glühlampen kommtleider sehr spät; denn sie sind schon viele Jahre auf dem Markt verfügbar. Nur heute sind sie sowohl von der Lebensdauer wie auch von der tatsächlichen Energieersparnis angesichts des ständig wachsenden LED-Angebots nicht mehr diskutabel und ihre Abschaffung dürfte vorprogrammiert sein.
auch Deine Aussagen zu den Spektren sind völlig falsch. Alle herkömmlichen energiesparlampen auf der Leuchtstoffröhrenbasis besitzen Linienspektren, die mehr oder weniger von kontinuierlichen Spektralbereichen unterlegt sind. Keine LED-Lampe weist ein Linienspektrum auf, sondern ihre Spektren entsprechen sehr genau dem Tageslichtspektrum. Dass bestimmte LED-Produkte aus RGB, also rot grün und blau zusammengesetzt weiß ergeben, bedeutet nicht dass rote, grüne und blaue Spektrallinien zu sehen sind, sondern nur kontinuierliche Spektralbereiche. Heute wird weiß bei LED-Lampen aus den beiden Komplementärfarben Blau und Gelb zusammengestzt, welche auch keinerlei Linienspektren aufweisen. Bevor man solche falsche Behauptungen aufstellt, sollte man einmal mit einem einfachen Handspektroskop die Verhältnisse genauer überprüfen, wie ich dies getan habe. Ich hoffe, dass ich Deine Bedenken ein wenig entkräften konnte.
LEDs bieten und fordern völlig neue Gestaltungsmöglichkeiten und dem sollte auch mit geeigneten Lampen gerecht werden.
Wenn die neu gekaufte Lampe gleich mit LEDs und der notwendigen Schaltung bestückt ist, wären diese bei größerer Stückzahl auch nicht viel teurer als Konventionelle.
Die veralteten Fassungssysteme könnte man sich Ersatzlos sparen, da LEDs, bei richtiger Ansteuerung, nahezu unendliche Lebensdauer bieten.
Allerdings bieten LED Lampen, kein kontinuierliches Spektrum, dies muss durch den zusätzlichen Einsatz von roten, orangen und grünen LEDs kompensiert werden.
Für alte Lampen mit E27 Sockel gibt es ja endlich überall Halogen-Glühbirnen. Diese bieten ohne Aufwand sofort, bei allem bisherigen Komfort 30% Energieeinsparung. Genau das richtige für alle denen LEDs zu teuer und Leuchtstoff-Energiesparlampen zu gefährlich und kalt sind.
Diese hätte es schon seit 10 Jahren überall zu kaufen geben sollen!
Nichts gegen echtes Energiesparen, aber bitte nicht so!
Ludwig